Ihre Fachkanzlei für Medizinrecht Spezialisten für die Wahrung von Patientenrechten

  • Seit über 30 Jahren erfolgreich bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
  • Höchste Expertise im Bereich Behandlungsfehler
  • Transparenz, Fachwissen & Einsatz – wir setzen uns bundesweit für Ihr Recht ein

Ihre Experten im Medizinrecht - Kompetenz für Patientenrechte

Über 30 Jahren Erfahrung - hohe Spezialisierung und Vetretung bundesweit

Wir sind für Sie da

Ein Behandlungsfehler, eine Fehldiagnose oder eine unzureichende Aufklärung durch Ihre behandelnden Ärzte kann zu langfristigem Leid, hohen Kosten und Unsicherheit über die Zukunft führen. Bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld oder der Erstattung von Folgekosten sehen sich Patienten oft mit pauschalen Ablehnungen seitens großer Versicherer konfrontiert. Um dem wirksam entgegenzutreten, sind eine gründliche medizinische Aufklärung und eine langfristige juristische Strategie entscheidend. Das einfühlsame und fachlich versierte Vorgehen eines im Medizinrecht erfahrenen Rechtsbeistands ist in diesem speziellen Bereich der Arzthaftung von großer Bedeutung.

Bei Stefan Del Fabro und Partner Kommunikation-Charity verfügen wir über die notwendige rechtliche Expertise und langjährige, spezialisierte Erfahrung in der Bearbeitung von Fällen im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern. In Zusammenarbeit mit Fachleuten aus dem juristischen und medizinischen Bereich prüfen wir Ihre individuelle Behandlung bis ins Detail. Gemeinsam mit unabhängigen medizinischen Spezialisten schlagen wir die Brücke zwischen den medizinischen Fakten und den rechtlich relevanten Aspekten Ihres Falls – so stellen wir sicher, dass jedes Detail sorgfältig geprüft wird und Ihr Recht auf eine faire Entschädigung umfassend geschützt ist. Wir vertreten Sie professionell, einfühlsam und wirkungsvoll – in der ganzen Schweiz und darüber hinaus.

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Elisa Chiappetta

Rechtsanwältin
Spezialistin für Medizin- und Familienrecht

Marco Schneider

Rechtsanwalt
Spezialist für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Personenschäden